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Seite 1 von 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen§ 1 Anerkennung von LieferbedingungenVerträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. § 2 VertragsschlussUnsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Auch telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Dieser ist an seinen Vertragsantrag 14 Tage gebunden. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. § 3 LieferungLiefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ist Frei-Haus-Lieferung vereinbart, bleibt der Gefahrenübergang davon unberührt. Nachträgliche Wünsche des Bestellers nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Das Gleiche gilt bei Eintritt unvorhergesehener, nicht von uns zu vertretender Ereignisse wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf und fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Bestellers. Dies gilt ferner, wenn solche Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten. Wir haften dem Besteller bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. § 4 GefahrübergangDie Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. § 5 Preise, ZahlungsbedingungenSoweit nicht anderweitig vereinbart, sind Rechnungsbeträge ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p. A. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. |
