Rau Systemberatung GmbH - IT Services im Großraum Stuttgart

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Garantieverlängerung auf 3 Jahre

„HWG36"  Vertragsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bestimmungen definieren die Vertragspflichten der Fa. Rau Systemberatung GmbH,Chemnitzer Str. 16, 70597 Stuttgart, im Rahmen der 36 Monate Garantieverlängerung (,‚HWG36") gegenüber dem Endverbraucher (,‚Kunde"), sowie dessen Pflichten. Die Garantieverlängerung gilt nur in Deutschland.

§ 2 Leistungsumfang

1.Für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Kauf und Auslieferung für das auf dem Auftrag bzw. Rechnung genannte Produkt mit entsprechender Serienummer an den Kunden bietet die Rau Systemberatung GmbH über die Herstellergarantie und Gewährleistung hinaus die kostenfreie Beseitigung von Material- und Herstellerfehlern.

2.Die Leistung umfasst dabei folgende Punkte:  
a) Es erfolgt eine Störungsannahme bei der Rau Systemberatung GmbH. Die Reaktionszeit beträgt in der Regel weniger als 48 Stunden. Die fehlerhaften Produkte werden spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Störungsannahme repariert.
b) Nach Rücksprache mit dem Kunden wird das Produkt von einem von der Rau Systemberatung GmbH beauftragten Techniker oder Subunternehmer repariert. Der Rau Systemberatung GmbH steht es jedoch frei, das betreffende Produkt zur Reparatur abholen zu lassen oder einen Tausch des Produkts mit gleichwertigem Material durchzuführen. Getauschte Teile gehen in das Eigentum der Rau Systemberatung GmbH über.

3. Der Transport (bis 24 Monate nach Kauf) und Ersatzteile sind im Rahmen von „HWG36" kostenfrei.

§ 3 Einschränkungen der Leistungspflicht

1.Leistungen gemäß „HWG36" beschränken sich ausschließlich auf Produkte, die direkt über die Rau Systemberatung GmbH bezogen wurden. Bei Produkten mit Veränderungen an der Seriennummer oder späteren Systemsoftwarereleases (Systemsoftwareveröffentlichung) wie bei Auslieferungszustand bestehen keinerlei Ansprüche.

2.Störungen, die auf Veränderungen der Systemkonfiguration des Produkts beruhen, sind von „HWG36"  ausgeschlossen.

3.Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder Fehler, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, Bedienung, Pflege, höherer Gewalt oder Virenbefall entstanden sind, sowie nachgerüstete Komponenten, werden von „HWG36"  nicht erfasst. Ebenso Schäden durch jegliche äußere Einwirkungen, wie Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Diebstahl und Flüssigkeiten.

4.Die Installation oder Reparatur von Software, einschließlich des Betriebssystems und jeglicher Art von Anwendersoftware ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

5.Vom Leistungsumfang ist sämtliche Peripherie, auch soweit diese im Lieferumfang enthalten waren, ausgeschlossen.

6.Der Leistungsumfang erfasst keine Umbauten des Desktops oder Änderungen in der Gerätekonfiguration. Ferner ist keine Datenübernahme bei einem Austausch der Festplatte inbegriffen.